Erinnert ihr euch noch an den 15. März 2011? Damals™ kippte das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht in Münster den Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung. “Schuldig” hatte in diesem Fall sogar doppelte Bedeutung, denn die geplanten Schulden (u.a. um Rücklagen zu bilden – WTF?) waren ein klitzekleines Bisschen zu hoch, um noch verfassungsgemäß zu sein.
Knapp drei Monate später, gleiche Stadt, ein anderes Gericht, es ist wieder soweit: Das Oberverwaltungsgericht Münster kippt das “Schulexperiment” der Gemeinschaftsschule in Finnentrop. Dort wollte Rot-Grün den Modellversuch ein Gemeinschaftsschule starten, ohne das Parlament darüber abstimmen zu lassen.
In seiner Begründung sagt der Senat:
(…) die Genehmigung der Gemeinschaftsschule sei offensichtlich rechtswidrig. Wesensmerkmal eines Schulversuchs sei, dass er der Erprobung von Reformmaßnahmen diene. Die Schulverwaltung müsse einen Erprobungsbedarf darlegen, also eine Ungewissheit über die Eignung der Gemeinschaftsschule als einer neuen Schulform (…) Lege man die Angaben der Schulverwaltung zugrunde, sei die Eignung der Gemeinschaftsschule zur Erreichung dieser Reformziele jedoch nicht zweifelhaft, sondern stehe bereits fest. (…)
Quelle: OVG NRW
Nun steht also fest, dass die Landesregierung das Schulgesetz ändern muss, um einen solchen Modellversuch durchführen zu können. Die Entscheidung, am Parlament vorbei zu arbeiten, wurde von den Gerichten gestoppt.
Ich frage mich nur, wie es sein kann, dass eine Landesregierung ständig von Gerichten eingebremst und an das Einhalten der Verfassung erinnert werden muss? Kommen Frau Kraft und ihre Kollegen nicht langsam mal selbst auf den Trichter, dass das kein politischer Stil ist? Leider habe ich das Gefühl, dass diese Aktionen in der öffentlichen veröffentlichten Meinung viel zu sehr untergehen.