Denic erlaubt kurze Domains

Wie ich gestern über Twitter erfuhr, erlaubt die Denic ab kommendem Freitag, 23. Oktober 2009, kurze Domains. Das bedeutet, künftig kann es auch Domains im Stil von www.c.de oder www.xy.de geben. Nötig geworden war dies, nachdem Volkswagen erfolgreich die Freigabe der Domain www.vw.de erklagt hatte. Laut Wikipedia war dies bisher nur der Bahn (www.db.de), HQ (www.hq.de) und dem Heise-Verlag (www.ix.de) erlaubt.

Das gibt bestimmt Hauen und Stechen bei den diversen Domaingrabbern. Aber ganz ehrlich? Ich werde auch mal mein Glück versuchen. :)

Insgesamt sollen dann ab nächstem Freitag folgende Regeln für de-TLDs gelten:

  • Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
  • Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
  • Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
  • Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
  • Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
  • Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Allerdings wundere ich mich über den vierten Punkt bezüglich der Bindestriche. Schließlich ging das bisher doch auch, z.B. bei www.fdp-mettmann.de.

[via Marcus Viefeld @ Twitter]

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